In welchen Fällen bietet sich die Mediation an? Was sind die Unterschiede zum herkömmlichen Rechtsstreit?
Die Mediation ist ein alternativer Weg zur selbst mitbestimmenden Konfliktlösung mit Vorteilen gegenüber einem herkömmlichen Rechtsverfahren über Anwälte und
Gericht. Kurzfristige Termine, Kostenersparnis und die Chance auf ein weiteres akzeptables Miteinander nach einem Verfahren mögen den einen Partner des Streits überzeugen, doch wie kann er seine
Überzeugung seinem Gegner übermitteln? Der wird doch bei jedem Kontakt eine List oder Überrumpelung vermuten. Ob ein direkter Vorschlag im jeweiligen Fall Sinn macht, das muss der jeweilige
Kontrahent für sich entscheiden. Gibt es in der Beziehung einen gemeinsamen Dritten, der diesen Lösungsansatz vorschlagen könnte, dann wäre sehr viel in die Richtung auf gemeinsame Konfliktlösung
gewonnen.
Ist dies nicht der Fall, so wäre es immer einen Versuch wert, dem Gegner eine Klärung der Auseinandersetzung über ein Mediationsverfahren vorzuschlagen. So kann
sich der Gegner selbst informieren und ggf. von diesem Verfahren inspirieren lassen. Ein Angebot geeigneter Mediatoren bzw. Mediatorinnen, möglichst geeignet für das spezielle Fachgebiet, ist
über das Internet relativ einfach zu finden. Können sich die Kontrahenten dann auf eine Reihenfolge der passenden Mediatoren einigen, dann wird eine konkrete Anfrage wohl schnell eine
ausreichende Information für eine Lösung ergeben.
Sollten all diese Voraussetzungen nicht gegeben sein, so gibt es dann den Weg, einen Mediator zu kontaktieren und zu fragen, ob er in dem kurz geschilderten
Konflikt den Gegner über den Wunsch eines Mediationsverfahrens eventuell für eine Mediation gewinnen könnte. Wichtig dabei ist, dass der Konflikt nicht aufbereitet und mit Details besprochen
wird, da so sehr schnell der Eindruck für eine parteiische Interessenvertretung beim anzufragenden Kontrahenten entstehen könnte.
Erfolgt auf diese Anfrage nun eventuell eine kategorische Absage, so könnte bei vorheriger Abklärung immer noch hier dem Kontrahenten eine besprochene Ersatzlösung
„Verhandlungsauftrag“ mitgeteilt werden. Nach ausführlicher Information über den Streit tritt dann der Mediator als Verhandlungsführer parteiisch für seinen Auftraggeber auf. Er versucht auf
sachlicher Basis die Aspekte für beide Seiten klar anzusprechen und so eine Einigung anzugehen. Dieser Weg bietet sich vor allem bei „unterschiedlicher Augenhöhe“ der Beteiligten an. Die
Interessen aller Beteiligten werden neutral betrachtet und durch die Argumentation eines neutralen Dritten sind Kompromisslösungen oft sehr schnell zu erzielen. Wichtig ist dabei, dass hier
keine Rechtsberatung stattfindet und der Weg über Anwalt und Gericht stets offen bleibt.
WikerH
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